Unter der Kategorie allgemeines Vertragsrecht lassen sich insbesondere folgende Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei zusammenfassen:

  • Vertragsgestaltung und Begleitung bei Vertragsverhandlungen
  • Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr vertraglicher oder gesetzlicher Gewährleistungsansprüche, insbesondere Geltendmachung von Schadensersatz
  • Inkasso (Forderungseinzug)
  • Kündigung eines Vertrags
  • Anfechtung von Verträgen
  • Wirksame Ausübung des Rücktrittsrecht und Rückabwicklung
  • Ausübung des Widerrrufsrechts
  • Überprüfung und Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

In Ihrem Interesse entwickeln wir z.B. Lösungsmöglichkeiten, um vertragliche Beziehungen zu beenden und die Belastungen für Sie gering zu halten. Wir setzen Ihre Gewährleistungsrechte durch und prüfen die Wirksamkeit von in den Vertrag einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wir berücksichtigen bereits zu Beginn unserer Tätigkeit auch die mit einem Rechtsstreit verbundenen Kosten und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten, wie Streitigkeiten im Vertragsrecht möglichst ohne Rechtsstreit oder teure Sachverständigengutachten erfolgreich beigelegt werden können und wir Ihre prozessualen Chancen sind.

Sollte ein Gerichtstreit erforderlich sein, können Sie sich darauf verlassen, dass wir Sie auch prozessual optimal vertreten werden. Wir legen hierbei größten Wert auf eine durchdachte zivilprozessuale Strategie, insbesondere unter Prüfung und Berücksichtigung der Beweislastverteilung und der Qualität der zur Verfügung stehenden Beweismittel, da die Beweisführung oft für den Ausgang eines Prozesses von großer Wichtigkeit ist.

Im Bereich des Deliktsrechts geht es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen außerhalb vertraglicher Beziehungen. In diesem Bereich sind wir insbesondere bei folgenden Sachverhalten für Sie tätig:

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeachtung von Verkehrssicherungspflichten
  • Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung oder anderer Straftaten
  • Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Unternehmensrechten
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Arbeitsunfällen gegenüber der Berufsgenossenschaft und/oder dem Schädiger

Sobald ein vollstreckbarer Titel vorliegt, übernehmen wir für Sie die effiziente und zielstrebige Durchsetzung des Titels im Rahmen der Zwangsvollstreckung, sofern der Schuldner hierauf freiwillig keine Zahlungen leistet.

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