Ihre Rechte als Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Kollektivarbeitsrechts (Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten / Personalräten und Arbeitgebern / Arbeitgeberverbänden).

Darunter fallen unter anderem:

  • Vertragsgestaltung
  • Arbeitnehmerschutz und Kündigungsschutz, insbesondere Kündigungsschutzklage wegen Streitigkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnissen
  • Prüfung von Sperrzeitbescheiden
  • Betriebsänderung, Betriebsübergang
  • Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Lohn-/Gehaltsforderungen, Mindestlohn
  • Abfindung
  • Tarifvertragliche Rechte und Pflichten
  • Arbeitsvertragliche/tarifliche Ausschlussfristen
  • Streitigkeiten über die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses
  • Ansprüche auf Arbeit in Teilzeit
  • Schadensersatzansprüche wegen Mobbings oder bei Arbeitsunfällen
  • Arbeitszeugnis
  • Abmahnung

Im Arbeitsrecht ist neben fundierten Rechtskenntnissen vor allem auch ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick entscheidend.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten werden arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oft nicht durch aktenfüllende Schriftsätze der Anwälte entschieden, sondern durch die richtige Verhandlungsstrategie.

Daher legen wir besonders großen Wert auf die Erarbeitung der für Ihren Fall passenden Strategie bereits im ersten Beratungsgespräch und auf die eventuelle Anpassung der Vorgehensweise, sofern sich prozessuale Grundlagen ändern.

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