Ihr gutes Recht am Bau

Im Werkvertragsrecht werden wir z.B. tätig, wenn Sie als Handwerker Ihren Werklohn oder als Auftraggeber einer Werkleistung die Beseitigung von Mängeln durchsetzen möchten.

Sie profitieren von unserem jahrelangen Erfahrungswissen im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts.

Herr Rechtsanwalt Stefan Tümmers ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in diesem Rechtsgebiet besonders qualifziert.

Durch die langjährige Zusammenarbeit mit Handwerken aus allen Fachbereichen sind wir auch in der Lage bautechnische Sachverhalte zu verstehen und damit den praktischen Hintergrund der baurechtlichen Probleme zu erfassen.

Zu unseren Leistungen im Baurecht gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Durchsetzung von Werklohnforderungen bzw. Abwehr unberechtigter Werklohnforderungen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln
  • Durchführung von Beweissicherungsmaßnahmen (z.B. im selbstständigen Beweisverfahren)
  • Gestaltung von Werkverträgen und Beratung beim Abschluss von Werkverträgen nach BGB oder VOB
  • Mediation im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts

Im Bau- und Werkvertragsrecht ist im besonderen Maße eine praxisnahe Herangehensweise gefordert. Häufig geht es darum, eine Lösung innerhalb eines noch nicht abgeschlossenen Bauvorhabens zu finden, was oftmals Erfahrung und Fingerspitzengefühl erfordert, um die Entstehung teurer Verzögerungen oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Im Bereich des Baurechtes profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus der langjährigen Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern.

Im Vorfeld einer eventuellen Klageerhebung werden wir die Sach- und Rechtslage und die Risiken und Chancen eines Bauprozesses präzise für Sie einschätzen und die Möglichkeiten einer außergerichtlichten Lösung im Wege der Mediation in Betracht ziehen, um einen eventuellen langwierigen Baurechtsprozess und teure Sachverständigengutachten möglichst zu vermeiden.

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