Erbe werden ist nicht schwer, Erbe sein, umso mehr.

Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihr Erbrecht durchzusetzen und beraten Sie, wann es besser ist, eine Erbschaft auszuschlagen. Sofern Sie enterbt sind, setzten wir zielstrebig und mit Nachdruck Ihre Pflichtteilansprüche durch und beraten Sie, wenn Sie als Erbe auf Pflichtteilsansprüche oder von Nachlassgläubigern in Anspruch genommen werden.

Nicht immer hat es nur angenehme Seiten zu erben. So manche Erbschaft hält unliebsame Überraschungen bereit, z.B. Pflichtteilsansprüche enterbter Verwandter oder unerkannte Nachlassschulden. Auch in Erbengemeinschaften können Streitigkeiten auftreten, die persönliche Beziehungen und den Nachlasswert beeinträchtigen können. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, neben den rechtlichen Schritten auch die menschliche Seite einzubeziehen, da sich so oftmals zeit- und kostenintensive Prozesse vermeiden lassen. Sollte ein Prozess unvermeidbar sein, haben Sie mit uns erfahrene Prozessanwälte im Erbrecht an Ihrer Seite, die nicht nur rechtlich, sondern auch taktisch das Beste für Sie herausholen.

Wir beraten Sie auch bei Ihrer Nachlassplanung. Insbesondere die Unternehmensnachfolge ist ein dabei immer mehr an Bedeutung gewinnender Bereich unserer Beratungstätigkeit. Hierbei geht es um alle Fragestellungen, auf welche Weise ein potentieller Nachfolger in das Unternehmen eingeführt und auf welche Weise ein Übergang unter Wahrung der Interessen des Übergebers durchgeführt werden kann.

Hierzu schauen wir uns zunächst die individuelle Ausgestaltung Ihres Unternehmens an und Ihre Vorstellungen, wie der Nachfolger in das Unternehmen eingebunden werden soll. Im konkreten Fall bedeutet dies z.B. die richtige Rechtsform zu finden, auf deren Basis eine zukünftige Zusammenarbeit stattfinden kann und wie im Ergebnis ein auch für den Übergeber wirtschaftlich interessanter Übergang des Unternehmens erfolgen kann.

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Im Erbrecht vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Beratung bei der Erbnachfolge
  • Gestaltung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge (Vermeidung von ungewollten Pflichtteilsansprüchen)
  • Vertretung im Erbscheinverfahren
  • Anfechtungen von Erbschaftsannahmen
  • Anfechtung von Testamenten
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung spezieller letztwilliger Verfügungen (Behindertentestamente, Pachtwork-Testamente, Geschiedenen-Testamente)
  • Vermeiden von Erbenhaftung (Erbausschlagung, Nachlassinsolvenzen, Aufgebotsverfahren)
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung