In guten wie in schlechten Zeiten

Das Familienrecht nimmt einen breiten Raum im Leben jedes Menschen ein. Zwischen Verwandten bestehen zeitlebens Unterhaltsverpflichtungen und mit Eingehung der Ehe unterwerfen sich die Eheleute komplexen gesetzlichen Bestimmungen, die vor allem bei Scheitern der Ehe eine enorme Bedeutung erlangen können.

Zum Familienrecht gehören nicht nur die sehr häufig vorkommenden Fragestellungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, sondern zunehmend auch der Bereich des Elternunterhalts, zu dem in den letzten Jahren bedeutsame Rechtsprechung ergangen ist.

Wir stehen Ihnen mit unseren Fachkenntnissen in allen Bereichen zur Verfügung, die im Familienrecht vorkommen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Gestaltung von Eheverträgen und Eheauseinandersetzungsverträgen
  • Durchführung und Begleitung von Scheidungsverfahren
  • Kindesunterhalt (Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt)
  • Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
  • Elternunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten und Lebenspartnern
  • Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht und Umgangsrecht (sog. Kindschaftssachen)
  • Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsfeststellung
  • Versorgungsausgleich
  • Anfechtung sittenwidriger EheverträgeMediation im Familienrecht zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten

Wir sind uns darüber bewusst, dass streitige Verfahren im Familienrecht in der Herangehensweise einerseits Sensibilität, andererseits aber oftmals auch energisches und zupackendes Vorgehen erfordern.

Wir legen daher besonderen Wert auf eine der individuellen Situation angepasste Vorgehensweise, da hiervon in hohem Maße abhängt, ob eine einvernehmliche Lösung unter Regelung aller Streitpunkte gelingt oder nicht. Gerade im Familienrecht ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie vor den menschlichen und finanziellen Belastungen der im Familienrecht oft sehr langwierigen Gerichtsprozesse zu bewahren.

Sollte aber das Handeln der Gegenseite hierzu Veranlassung geben, kämpfen wir mit unserer reichen Erfahrung in der familienrechtlichen Prozessführung mit großem Engagement für die Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Zur Gestaltung von Eheverträgen von Unternehmerehen aber auch bei Streitigkeiten über Unterhalt und Zugewinn sind auch Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht von großer Bedeutung.

Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir alle Rechtsbereiche einwandfrei beherrschen und optimal miteinander verknüpfen.

Herr Rechtsanwalt und Notar Joachim Kühlthau ist als Fachanwalt für Familienrecht nicht nur auf die rechtliche Materie des Familienrechts spezialisiert, sondern auch in der Lage, bei Personen in selbstständiger Tätigkeit die betriebswirtschaftlichen Belange (z.B. Auswertung der Bilanzen und der Auswirkung einer Scheidung auf das Unternehmen) zu bewerten und hieraus die optimale Vorgehensweise abzuleiten.