Mietrecht

Im Mietrecht vertreten wir Mieter und Vermieter gleichermaßen.

Unser Beratungsspektrum umfasst nicht nur die Durchsetzung streitiger Ansprüche, sondern auch die Prüfung und Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge. Aus der täglichen Praxis sind uns die häufigsten Fallstricke bekannt und wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Mietvertrag auch im Streitfall einer gerichtlichen Prüfung der Klausel standhält und alle in der Praxis wichtigen und sinnvollen Klauseln enthält.

Der Weg zum Anwalt lohnt sich auch, wenn ein Vermieter ein Mietverhältnis gekündigt werden soll. Der Gesetzgeber hat insbesondere im Bereich der Wohnraummiete zahlreiche inhaltliche und formelle Anforderungen an eine wirksame Kündigung gestellt. Fallstricke bestehen insbesondere in der richtigen Adressierung der Kündigung und der beweissicheren Zustellung des Kündigungsschreibens. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kündigung auch im Falle eines Räumungsrechtsstreits Bestand hat und alle erforderlichen Hinweise und Erklärungen enthält.

Wir verfügen über Erfahrung in der Geltendmachung und Durchsetzung von Mieterhöhungen, z.B. im Falle von Modernisierungen und selbstverständlich im häufig auftretenden Fall der Durchsetzung von Mietrückständen oder Kautionsstreitigkeiten. Im Falle des Bestehens von Mietrückständen oder der Erforderlichkeit einer Kündigung wegen rückständiger Miete ist eine entschlossene Vorgehensweise gefordert. Wir sind routiniert in der Anwendung der hierfür gegebenen juristischen Handwerkzeuge und legen Wert darauf, auf dem kostengünstigen Weg Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Ihre Interessen als Mieter vertreten wir in allen denkbaren Konflikten, die sich im Laufe eines Mietverhältnisses ergeben können, etwa in Streitigkeiten über Nebenkosten, Mieterhöhungen oder im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch in einem hieraus resultierenden Räumungsverfahren.

 

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Sie in allen in Betracht kommenden Fragestellungen betreffend der Rechte und Pflichten innerhalb einer Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Hierzu zählen z.B.:

  • Beratung bei der Begründung (Teilungserklärung) oder dem Erwerb von Wohnungseigentum
  • Beschlussanfechtungen
  • Streitigkeiten über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
  • Fragen zur Reichweite von Sondernutzungsrechten
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Hausverwalter
  • Beratung und Vertretung der Hausverwaltung bei der Geltendmachung von Rechten gegenüber der Wohnungseigentumsgemeinschaft oder gegenüber Dritten
  • Streitigkeiten über die Tragung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Abrechnungsstreitigkeiten

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