Das Nachbarschaftsrecht überschneidet sich mit der Rechtsmaterie des Grundstücksrechts, Wohnungseigentumsrecht und öffentlichen Baurechts.

Es umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Streitigkeiten über unzulässige Einwirkungen oder Störungen durch den Nachbarn
  • Beleidigungen oder sonstiges strafrechtliches Verhalten durch den Nachbarn
  • rechtwidriger Überbau
  • Streitigkeiten über Abstandsflächen
  • baurechtliche Fragen im Zusammenhang baulichen Veränderungen mit Bezug zum Nachbargrundstück
  • Streitigkeiten von Wohnungseigentümern untereinander oder mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

In diesen Bereichen vertritt Sie insbesondere Herr Rechtsanwalt Willi Kühlthau mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Portion an Durchsetzungsvermögen.

Soweit dies in Ihrem Falle sinnvoll und gewünscht ist, begleiten wir Sie selbstverständlich auch dabei, eine einvernehmliche und diplomatische Lösung zu finden, um die in der Regel nicht vermeidbare weitere nachbarschaftliche Beziehung möglichst zu befrieden.

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