Wir sprechen, Sie schweigen.

Menschen, denen erstmalig eine Straftat zur Last gelegt wird, handeln im ersten Moment oft impulsiv und unüberlegt und damit wenig förderlich für den Ausgang eines Verfahrens. Deshalb erweist es sich in den meisten Fällen als von Anfang an klug, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und den Anwalt mit den Strafverfolgungsbehörden kommunizieren zu lassen.

Im Strafrecht ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Anwalt das A und O. Der Mandant muss sich auf die Diskretion und fachlichen Aussagen des Anwalts verlassen können, der Anwalt muss das Gefühl haben, vom Mandanten umfassend informiert zu sein.

Für die Wahrung des gewissen Fingerspitzengefühls ist eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts fördernd und mitunter unerlässlich. Diese kann insbesondere Herr Rechtsanwalt Willi Kühlthau aufgrund jahrzehntelanger Praxiserfahrung in dieser Materie vorweisen.

Individuelle Beratung über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten im Falle im Rahmen einer Strafverteidigung, aber auch als Ihr Vertreter als Geschädigter oder als Nebenkläger in einem Strafverfahren, ist unsere oberste Priorität.

Unser Leistungen im Überblick:

Wir vertreten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden, also der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, sowohl vorgerichtlich zur Vermeidung eines Strafverfahrens, als auch im Falle der notwendigen Strafverteidigung vor Gericht.

Des Weiteren vertreten wir Ihre Interessen als Geschädigter bzw. Opfer im Strafverfahren, zum Beispiel als Ihr Vertreter im Rahmen der Nebenklage.

Umfasst sind dementsprechend unter anderem:

  • außergerichtliche Interessenwahrnehmung, d.h. Beantragung von Akteneinsicht, Stellung eines Antrags auf Verfahrenseinstellung, etc.
  • gerichtliche Strafverteidigung
  • Strafbehle

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