In diesem Bereich vertritt Rechtsanwalt und Notar Joachim Kühlthau Ihre Interessen mit fundierten Kenntnissen der zugrundeliegenden Rechtsmaterie und in der Praxis erprobtem Wissen insbesondere in folgenden Konstellationen:

  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei der Gründung einer Gesellschaft (z.B. Wahl der richtigen Gesellschaftsform) oder Stiftung
  • Beratung im Bereich der Beteiligungen, auch im Wege der Treuhand oder Unterbeteiligung
  • Begleitung bei der Liquidation oder im Falle der Insolvenz einer Gesellschaft
  • Gesellschafterstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern
  • Ausscheiden eines Gesellschafters und Auseinandersetzung der Gesellschaftsbeteiligung
  • Abberufung von Geschäftsführern
  • Geschäftsführerhaftung

Das Gesellschaftsrecht erfordert praktisches Verständnis für unternehmerische Abläufe und wirtschaftliche Bewertungen in Bezug auf Gesellschaften und sonstige Unternehmungen. Wirtschaftliche Zusammenhänge müssen erkannt werden. Insolvenzrechtliche Kenntnisse und ein steuerrechtliches Grundverständnis sind unerlässlich. Die vorstehende Expertise können wir vorweisen.

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