Abgemahnt, und nun?

Das Urheberrecht gehört zu den komplexeren und für den Laien schwer zu durchblicken Rechtsgebieten. Wer hat in welchem Umfang wann und wie weit ein Urheberrecht an einer Sache?

Es soll sicherstellen, dass Ergebnisse kreativer Leistungen demjenigen wirtschaftlich zu Gute kommen, dem sie zustehen.

Da die Bewertung kreativer Leistungen sich objektiv schwierig und mitunter nicht transparent gestaltet, stehen bei Verletzung des Urheberrechts oft sofort hohe Forderungen im Raum.

Durch unsere Beratung geben wir Ihnen Reaktionsmöglichkeiten an die Hand, um im Falle einer Abmahnung mit möglichst geringem Schaden wieder Rechtssicherheit herzustellen und im Falle der eigenen Rechtverletzung eine zielführende und fehlerfreie Abmahnung in die Wege zu leiten.

Wir klären sie darüber hinaus fachkundig darüber auf, ob Sie Urheber eines Werkes geworden sind, wie weit das daraus abgeleitete Recht reicht und wie Sie dieses Schützen können. Hierzu beraten wir z.B. bei der Gestaltung von Klauseln in Verträgen, die der Absicherung Ihrer Urheberrechte gegenüber den Kunden dienen.

Unser Leistungen im Überblick:

  • Beratung im Vorfeld der Schöpfung und bei dem Abschluss von Verträgen über urheberrechtlich geschützte Leistungen
  • Aufklärung über Urheberrechte und deren Umfang
  • Beratung über Rechte am eigenen Bild
  • Abmahnung (Unterlassungs-/Schadensersatzansprüche) bei Rechteverletzungen
  • Abwehr von Abmahnungen angeblicher Schutzrechts-/ Urheberrechtsverletzungen
  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Vertretung und Prozessführung in Verletzungsstreitigkeiten

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