Mit dem 01. März 2022 befindet sich der notarielle Amtssitz von Rechtsanwalt und Notar Joachim Kühlthau in Steinau an der Straße. Wir freuen uns, Sie in unseren neuen Räumlichkeiten in der Brüder-Grimm-Straße 126 in Steinau begrüßen zu dürfen.

Daneben hält Rechtsanwalt und Notar Joachim M. Kühlthau zwei wöchentliche notarielle Sprechtage in Schöneck ab.

Am neuen Amtssitz in Steinau an der Straße werden neben den notariellen Amtsgeschäften auch die anwaltlichen Dienstleistungen der Kanzlei Kühlthau angeboten.

Sie erreichen unser Sekretariat in Steinau unter
Tel. 06663 918 04 74 und 918 04 75 oder
notar@kanzlei-kuehlthau.de

Ihre Ansprechpartnerinnen im Sekretariat in Steinau: Ilona Gärtner, Marion Flach und Daniele Loibner.

Die Kanzlei Kühlthau wurde 1978 von Rechtsanwalt und Notar a.D. Willi H. Kühlthau mit Kanzleisitz in Schlüchtern gegründet. Im Jahre 2008 trat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Joachim Kühlthau in die Kanzlei ein und hat im Jahre 2016 diese von Rechtsanwalt und Notar a.D. Willi Kühlthau übernommen. Rechtsanwalt und Notar Joachim M. Kühlthau wurde im Jahr 2016 zum Notar bestellt.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Willi Kühlthau (in selbstständiger Bürogemeinschaft) ist weiterhin als Rechtsanwalt in der Kanzlei Kühlthau tätig.

Verstärkt wird das Team von Stefan Tümmers (im Angestelltenverhältnis) . Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.

Kompetenzen

Die vornehmliche Aufgabe des Notars besteht darin, die Beteiligten bei der Vornahme von Geschäften mit großer rechtlicher Tragweite zu begleiten und zu beraten mit dem Ziel, den festgestellten Willen zu beurkunden.

Für viele Verträge hat der Gesetzgeber aufgrund Ihrer Bedeutung und Auswirkungen die notarielle Form der Beurkundung vorgeschrieben.

Die Form der Beurkundung hat folgende wichtige Funktionen:

  • Gültigkeitsfunktion (Wahrung der gesetzlich vorgesehenen Form zur Wirksamkeit des Geschäfts)
  • Warnfunktion (Schutz vor übereilten oder fehlerhaften Erklärungen durch notarielle Beratung)
  • Beweisfunktion (beweiskräftige Feststellung des Inhalts des Geschäftes)

Der Notar übernimmt auch den Vollzug der Urkunde bis zur vollständigen rechtlichen Umsetzung, z.B. bis zur Eigentumsumschreibung eines Grundstückes oder der Hinterlegung eines Testaments und überwacht hierbei den sicheren und geregelten Ablauf unter gleichmäßiger Beachtung der Beratungs- und Sicherungsinteressen aller Beteiligten.

Der Notar ist darüber hinaus unter anderem zuständig für die Vornahme von Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten.

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und in dieser Funktion neutral und unabhängig. Er ist daher auch geeigneter Ansprechpartner zur Schlichtung streitiger Sachverhalte, insbesondere im Familienrecht, Erbrecht oder Gesellschaftsrecht. Der Notar kann durch seine neutrale Funktion in vielen Fällen für alle Beteiligten die Rechtslage prüfen, ihnen Regelungsvorschläge unterbereiten und Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung aufzeigen.

Bei einer Trennung von Eheleuten oder vor einer anstehenden Scheidung zum Beispiel kann der Notar beide Beteiligte gleichermaßen beraten, den Unterhalt und Zugewinn berechnen und die Rechtsverhältnisse an der gemeinsamen Immobilie klären. Im Falle einer Erbrechtsstreitigkeit kann der Notar zwischen den Beteiligten die Auseinandersetzung der Erbschaft vermitteln. Die Beratung durch den Notar geschieht mit der Zielsetzung, eine Einigung herbeizuführen über die regelungsbedürftigen Sachverhalte, die dann zum Beispiel in einem Eheauseinandersetzungsvertrag oder in einem Erbauseinandersetzungsvertrag geregelt werden können.