Kompetenzen

Nach der Verlegung des notariellen Amtssitzes nach Steinau an der Straße ab März 2022 steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Joachim M. Kühlthau, nach vorheriger Terminsvereinbarung, an zwei Tagen in der Woche weiterhin für notarielle Dienstleistungen (notarielle Beratung und Beurkundung) unter der Anschrift Mühlstraße 8 in 61137 Schöneck-Büdesheim - zur Verfügung.

Die vornehmliche Aufgabe des Notars besteht darin, die Beteiligten bei der Vornahme von Geschäften mit großer rechtlicher Tragweite zu begleiten und zu beraten mit dem Ziel, den festgestellten Willen zu beurkunden.

Für viele Verträge hat der Gesetzgeber aufgrund Ihrer Bedeutung und Auswirkungen die notarielle Form der Beurkundung vorgeschrieben.

Die Form der Beurkundung hat folgende wichtige Funktionen:

  • Gültigkeitsfunktion (Wahrung der gesetzlich vorgesehenen Form zur Wirksamkeit des Geschäfts)
  • Warnfunktion (Schutz vor übereilten oder fehlerhaften Erklärungen durch notarielle Beratung)
  • Beweisfunktion (beweiskräftige Feststellung des Inhalts des Geschäftes)

Der Notar übernimmt auch den Vollzug der Urkunde bis zur vollständigen rechtlichen Umsetzung, z.B. bis zur Eigentumsumschreibung eines Grundstückes oder der Hinterlegung eines Testaments und überwacht hierbei den sicheren und geregelten Ablauf unter gleichmäßiger Beachtung der Beratungs- und Sicherungsinteressen aller Beteiligten.

Der Notar ist darüber hinaus unter anderem zuständig für die Vornahme von Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten.

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und in dieser Funktion neutral und unabhängig. Er ist daher auch geeigneter Ansprechpartner zur Schlichtung streitiger Sachverhalte, insbesondere im Familienrecht, Erbrecht oder Gesellschaftsrecht. Der Notar kann durch seine neutrale Funktion in vielen Fällen für alle Beteiligten die Rechtslage prüfen, ihnen Regelungsvorschläge unterbereiten und Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung aufzeigen.

Bei einer Trennung von Eheleuten oder vor einer anstehenden Scheidung zum Beispiel kann der Notar beide Beteiligte gleichermaßen beraten, den Unterhalt und Zugewinn berechnen und die Rechtsverhältnisse an der gemeinsamen Immobilie klären. Im Falle einer Erbrechtsstreitigkeit kann der Notar zwischen den Beteiligten die Auseinandersetzung der Erbschaft vermitteln. Die Beratung durch den Notar geschieht mit der Zielsetzung, eine Einigung herbeizuführen über die regelungsbedürftigen Sachverhalte, die dann zum Beispiel in einem Eheauseinandersetzungsvertrag oder in einem Erbauseinandersetzungsvertrag geregelt werden können.

 

Der Notar ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Immobilienkaufverträge
  • Begründung von Wohnungseigentum (Teilungserklärung)
  • Übergabeverträge (vorweggenommene Erbfolge)
  • Regelung der Unternehmensnachfolge und Unternehmenskaufverträge
  • Erbbaurechtsbestellungen
  • Bestellung von Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wohn- und sonstigen Nutzungsrechten
  • Testamente und Erbverträge
  • Vornahme von Erbauseinandersetzungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Eheverträge und Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Vollmachten
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
  • Lebenspartnerschaften
  • Gründung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
  • Treuhandvereinbarungen
  • Gründung von Stiftungen
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen und Vornahme von Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen
  • Unternehmensumwandlungen